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Vorsorgevollmacht erteilen

Vorsorgevollmacht erteilen

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer für Sie handeln darf, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie fest, wer in Ihrem Namen Entscheidungen trifft, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Das gilt, wenn Sie zum Beispiel nach einem Unfall oder bei einer schweren Krankheit nicht mehr selbst entscheiden können. Angehörige dürfen das nicht automatisch.

Sie wählen eine oder mehrere Personen, denen Sie vertrauen. Diese Personen dürfen für Sie handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können. In der Vollmacht legen Sie genau fest, was diese Personen für Sie regeln dürfen – zum Beispiel Geldangelegenheiten, Behördengänge oder medizinische Entscheidungen.

Wenn eine gültige Vorsorgevollmacht vorliegt, ersetzt dies die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung durch das Betreuungsgericht für diese Aufgaben.

Kurztext

  • Vorsorgevollmacht:
    • Bestimmt, wer für Sie Entscheidungen trifft
  • Gilt bei Unfall oder Krankheit
  • Vertrauenspersonen:
    • Eine oder mehrere Personen wählbar
  • Dürfen in Ihrem Namen handeln
  • Regelungsumfang zum Beispiel:
    • Geldangelegenheiten
    • Behördengänge
    • Medizinische Entscheidungen
  • Gerichtlich angeordnete Betreuung:
    • Bei gültiger Vollmacht nicht erforderlich

 

Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte oder örtlicher Betreuungsverein

 

  • Informieren Sie sich über Inhalt und Wirkung einer Vorsorgevollmacht.
  • Entscheiden Sie, wen Sie bevollmächtigen möchten (Vertrauensperson oder mehrere Personen).
  • Verfassen Sie die Vorsorgevollmacht bestenfalls schriftlich.
  • Legen Sie fest, für welche Aufgabenbereiche die Vollmacht gilt (zum Beispiel Bankgeschäfte, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheit).
  • Formulieren Sie besondere Wünsche oder Einschränkungen.
  • Unterschreiben Sie die Vollmacht mit Ort und Datum.
  • Alternativ: Lassen Sie Ihre Vorsorgevollmacht durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde beglaubigen. Dieses Vorgehen ist optional und verursacht Kosten. Gleichzeitig kann dies die Akzeptanz erhöhen.

Voraussetzungen

Sie müssen volljährig und geschäftsfähig sein.

 

Im Falle der Registrierung im Vorsorgeregister fallen Kosten (Eintragungsgebühren) an. Genaue Auskunft hierzu erteilt die Bundesnotarkammer.

Kosten einer Registrierung

 

Die Vorsorgevollmacht ist zwar grundsätzlich formlos gültig und kann deshalb auch mündlich erteilt werden. Es ist aber zu empfehlen, sie schriftlich abzufassen.

 

  • Das Original der Vollmacht sollte sicher aufbewahrt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass die bevollmächtigte Person im Notfall darauf zugreifen kann.
  • Überprüfen Sie die Vollmacht regelmäßig. Aktualisieren Sie sie bei Änderungen der persönlichen oder rechtlichen Situation.
  • Lassen Sie die Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Dadurch wird die Vollmacht im Ernstfall schnell auffindbar. Dafür fällt eine geringe Gebühr an.
  • Beratung und Unterstützung zu Fragen der Vorsorgevollmacht gibt es bei örtlich zuständigen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereinen sowie Rechtsanwälten und Notaren.

BMJ Ratgeber für Patientenrechte

Betreuungsrecht Schleswig-Holstein

Das Betreuungsrecht - Mit ausführlichen Informationen zur Vorsorgevollmacht (Broschüre)

Bundesärztekammer

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

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Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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