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Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen

Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen

Haben Sie einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland als Fachkraft arbeiten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Direkt online beantragen:

Online-Antrag Aufenthaltstitel

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen.

Dazu müssen Sie ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland haben.

Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr ausländischer Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Gleichwertigkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.

Bevor Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten können, benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft unter anderem, ob es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt sowie, ob die Arbeitsbedingungen die gleichen sind wie bei vergleichbaren deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Sind Sie älter als 45 Jahre, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.

Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.

Kurztext

  • mit abgeschlossenem Hochschulstudium kann Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragt werden
  • konkretes Angebot für Arbeitsplatz in Deutschland muss vorliegen
  • Menschen mit ausländischem Hochschulabschluss benötigen Anerkennung oder Feststellung der Gleichwertigkeit
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
  • Personen, die 45 Jahre oder älter sind, müssen über angemessene Altersvorsorge verfügen

 

Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde

Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundes
Telefon: 030 18151111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

Zuständige Stelle

Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde

 


Ansprechpartner

Kurt-Wagener-Straße 11 25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0E-Mail: abh[at]kreis-pinneberg.deWeb: kreis-pinneberg.de


Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

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Kontakt

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An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
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