Aushändigung von Personalausweisen
Aushändigung von Personalausweisen
Aushändigung von Personalausweisen
Zuständigkeit
Nach Beantragung des Personalausweises können Sie Ihreren Personalausweis im Bürerbüro der Stadt Rendsburg abholen. Bei Abholung durch Dritte ist die ausgefüllte Vollmacht notwendig.
verwandte Vorgänge
- Befreiung von der Ausweispflicht als dauerhaft behinderte Person beantragen, die sich nicht in der Öffentlichkeit bewegen kann
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Personalausweis Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Stadt Rendsburg
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
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