Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
Sie haben eine Duldung und möchten in einem Beruf arbeiten, der Ihrer beruflichen Qualifikation entspricht? Dafür können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
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Online-Antrag AufenthaltstitelBeschreibung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Hierfür haben Sie entweder
- eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
- in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
- mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
- ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
- mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
- mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.
Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
- die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.
Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Kurztext
- geduldete Drittstaatsangehörige können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten
- eine der folgenden Voraussetzungen muss erfüllt sein
- qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
- in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf
- mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit
- erfolgreiches Hochschulstudium in Deutschland
- mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet
- mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet
- qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
- Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten möglich
- weitere Voraussetzungen:
- konkretes Arbeitsplatzangebot oder Vertrag
- Bundesagentur für Arbeit hat zugestimmt
- Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind
Zuständigkeit
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde.
Fristen
Weitere Voraussetzungen:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie erfüllen die Passpflicht.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
- Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
- Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung. Wenn Sie bereits mit einer Duldung eine Ausbildung gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
verwandte Vorgänge
- Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) und des EWR einreichen
- Aufenthaltserlaubnis Verlängerung zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zwecke der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zum Zweck der Beschäftigung unanbhängig von einer Qualifikation als Fachkraft
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Ansprechpartner
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel: +49 4121 4502-0E-Mail: abh[at]kreis-pinneberg.deWeb: kreis-pinneberg.de
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg
Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de