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Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen

Für bestimmte Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben.

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:

  • Wirbeltiere züchten oder halten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild,
  • mit Wirbeltieren handeln,
  • einen Reit- oder Fahrbetrieb betreiben,
  • Tiere zur Schau stellen, zum Beispiel in Shows, Ausstellungen oder Vorführungen, oder Tiere dafür zur Verfügung stellen,
  • Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen,
  • Hunde für andere Personen ausbilden, zum Beispiel Begleithunde oder Assistenzhunde, dafür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung von Hunden durch die Halterinnen oder Halter anleiten, zum Beispiel in Hundeschulen.

Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:

  • Wirbeltiere oder Kopffüßer, zum Beispiel Kraken, züchten, halten oder abgeben, deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke, zum Beispiel Tierversuche, bestimmt sind,
  • Wirbeltiere züchten oder halten, deren Organe oder Gewebe für andere Zwecke, zum Beispiel Zellkulturen für Diagnostik, verwendet werden,
  • Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, beispielsweise einer Auffangstation,
  • Tiere in einem Zoo oder einer anderen Einrichtung halten oder zur Schau stellen,
  • Wirbeltiere, außer Nutztiere, gegen Entgelt oder andere Gegenleistung nach Deutschland einführen oder deren Vermittlung übernehmen, zum Beispiel Auslandshundetierschutz,
  • Schutzhunde ausbilden oder dafür Einrichtungen betreiben,
  • Tierbörsen veranstalten, auf denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen.

Kurztext

  • für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren ist eine Erlaubnis erforderlich
  • diese Tätigkeiten können unter anderem die Zucht, die Haltung und den Handel von Wirbeltieren umfassen
  • die Erlaubnis wird nicht für die Haltung und Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild benötigt
  • die Erlaubnis wird durch die zuständige Behörde auf Antrag erteilt

 

Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich

 

Es wird eine Gebühr zwischen 26,00 und 511,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren erhoben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

 

 

Antrag mit Angaben über die Art der betroffenen Tiere, die für die Tätigkeit verantwortliche Person, ggf. die Räume und Einrichtungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind, Nachweise der erforderlichen Sachkunde, Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den genauen Anforderungen.

 

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner


Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Herr Möller

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Abteilung Veterinär- und Lebensmittelaufsicht

Kontakt herunterladen
+49 4121 4502-2218
+49 4121 4502-92218
m.moeller[at]kreis-pinneberg.de
Zimmer: 2326


Bismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 211-2406Fax: 04101 211-2699E-Mail: pf-gewerbe[at]stadtverwaltung.pinneberg.de


Zu den Öffnungszeiten gelangen Sie hier.


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de