Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
Forstwirtschaft: Vermehrungsgut Betrieb anmelden
Ein Betrieb, der forstliches Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, erzeugen möchte, muss dies anmelden.
Beschreibung
Zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut, das in den Verkehr gebracht werden soll, muss Ihr Betrieb bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Fristen
Die Bereisung durch die Zulassungskommission findet einmal jährlich im Oktober statt. Anträge sind daher bis Mitte des Jahres einzureichen.
Kosten
Keine
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Bestandsdaten der letzten Forsteinrichtung,
- aktuelle Forstkarten des betreffenden Bestandes.
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Ausnahmegenehmigung zum Anbieten von Waren und Leistungen auf der Straße beantragen
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
- Erlaubnis zur Bereitstellung / Abgabe von bestimmten gefährlichen Stoffen und Gemischen nach ChemVerbotsV beantragen
- Lehrlingsrolle
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
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