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Ehrenamtskarte ausstellen lassen

Ehrenamtskarte ausstellen lassen

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein bietet Ihnen Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen im gesamten Land.

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist eine Anerkennung für Ihr freiwilliges Engagement. Mit ihr können Sie Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen im gesamten Land nutzen.

Als Ehrenamtskarte gilt auch der Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein. Sie können die Karte oder den Dienstausweis bei teilnehmenden Einrichtungen vorlegen. Diese erkennen Sie an dem Logo der Ehrenamtskarte, das an Eingängen oder Kassen angebracht ist.

Kurztext

  • Anerkennung für freiwilliges, ehrenamtliches Engagement in Schleswig‑Holstein
  • Ehrenamtskarte ermöglicht Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen im Land
  • Gilt landesweit bei gekennzeichneten Stellen
  • Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr gilt ebenfalls als Ehrenamtskarte
  • Geltungsdauer: Ehrenamtskarte zwei Jahre, Feuerwehr‑Dienstausweis fünf Jahre
  • Nach Ablauf erneute Beantragung möglich, wenn Voraussetzungen erfüllt sind
  • Karte ist nicht übertragbar und nur mit gültigem Personalausweis nutzbar

 

Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein c/o nettekieler Ehrenamtsbüro

 

  • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte Schleswig‑Holstein bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Angaben zu Ihrem ehrenamtlichen Engagement.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Ehrenamtskarte Schleswig‑Holstein.

Voraussetzungen

  • Sie engagieren sich freiwillig und unentgeltlich in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig‑Holstein.
  • Ihr ehrenamtliches Engagement besteht seit mindestens zwei Jahren.
  • Sie sind in diesem Zeitraum durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche oder insgesamt 150 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig gewesen.
  • Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie kein Entgelt und keine geldwerten Vorteile. Eine Erstattung von Auslagen ist zulässig.
  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfüllen die Voraussetzungen mit einem gültigen Feuerwehr‑Dienstausweis.

 

  • Bestätigung einer verantwortlichen Person oder Organisation über Ihr ehrenamtliches Engagement
  • Nachweis über Dauer und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr: gültiger Feuerwehr‑Dienstausweis

 

Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis nutzbar.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

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Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de