Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Image by FelixMittermeier from Pixabay
Musterkreis Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Photo by Steven Shaffer on Unsplash
Musterkreis Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Image by Free-Photos from Pixabay
Musterkreis Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren

Maßnahme, die auf eine Ausbildung vorbereitet, beantragen

Maßnahme, die auf eine Ausbildung vorbereitet, beantragen

Wenn Sie keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen. Diese unterstützt auf dem Weg in eine Ausbildung.

Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie

  • nach Ihrer Schulzeit keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten oder
  • Ihre Ausbildung abgebrochen haben.

Wie lange Ihre BvB dauert, richtet sich nach Ihren Voraussetzungen und Zielen. In der Regel sind es bis zu 12 Monate. In dieser Zeit lernen Sie im Unterricht und in der Praxis. Sie üben zum Beispiel Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, stärken Ihre Kompetenzen für den Berufsalltag und probieren Tätigkeiten aus mehreren Berufen aus. Außerdem absolvieren Sie Praktika in Betrieben. So lernen Sie verschiedene Arbeitswelten kennen und können herausfinden, welcher Beruf zu Ihnen passt.

Falls Sie Ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben, können Sie in der BvB außerdem einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss nachholen.

Während einer BvB können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten werden in der Regel übernommen.

Kurztext

  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) unterstützt, wenn nach der Schulzeit keine Ausbildungsstelle gefunden oder die Berufsausbildung abgebrochen wurde
  • BvB dauert in der Regel bis zu 12 Monate, Inhalte unter anderem:
    • Bewerbungstrainings
    • Kompetenzschulungen für typische Ausbildungssituationen und Berufsalltag
    • Betriebspraktika
  • finanzielle Unterstützung durch Berufsausbildungsbeihilfe und Übernahme von Fahrt- und Kinderbetreuungskosten
  • auch Nachholen des Hauptschulabschlusses möglich

 

Ob sich eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) für Sie eignet, wird in einem Beratungsgespräch geklärt.

  • Vereinbaren Sie einen Termin für das Beratungsgespräch.
    • Wenden Sie sich dafür an die Berufsberatung Ihrer Agentur für Arbeit. Alternativ können Sie den Beratungstermin telefonisch über die Hotline der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.
    • Wenn Sie Kundin oder Kunde des Jobcenters sind, vereinbaren Sie den Beratungstermin dort.
  • In dem Beratungsgespräch klären Sie gemeinsam, ob Sie für die Teilnahme an einer BvB in Frage kommen. Falls ja, werden Sie umgehend dafür vorgemerkt.
  • Vor Ihrer Teilnahme an der BvB übermitteln Sie der Agentur für Arbeit die erforderlichen Unterlagen. Nutzen Sie dazu den Upload-Service auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sie erhalten eine Mitteilung, sobald ein Teilnahmeplatz vorhanden ist.

Voraussetzungen

  • Sie sind nicht mehr vollzeitschulpflichtig.
  • Sie benötigen Unterstützung beim Einstieg in Ihre Berufsausbildung. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie:
    • noch nicht die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung haben,
    • keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten,
    • Ihre Ausbildung abgebrochen haben oder
    • keinen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss haben.

Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme möglich, sofern diese für Ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.

Mit einer Behinderung können Sie an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn durch die BvB

  • Ihr individueller Förderbedarf abgedeckt werden kann und
  • Ihre Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.

Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten zusätzliche Voraussetzungen:

  • Sie dürfen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen oder
  • die Ausländerbehörde kann Ihnen grundsätzlich erlauben, zu arbeiten. Für die Teilnahme an der BvB muss die Erlaubnis noch nicht vorliegen.
  • Sie sollten das Sprachniveau B1 und schulische Kenntnisse besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.
  • Falls Ihr Asylverfahren noch läuft, müssen Sie zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland leben.
  • Falls Sie eine Duldung haben, muss Ihre Abschiebung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 9 Monaten ausgesetzt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

 

  • Schulzeugnis (in der Regel das jüngste)
  • falls Sie keinen Schulabschluss haben: Nachweis über das Ende Ihrer Vollzeitschulpflicht
  • falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben: Aufenthaltstitel

Gegebenenfalls werden Ihnen im Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter weitere erforderliche Unterlagen genannt.

 

Bietet das Bundesland, in dem Sie wohnen, eine schulische berufsvorbereitende Maßnahme mit Erwerb des Hauptschulabschlusses an, ist eine Teilnahme an dieser Maßnahme vorrangig.

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

Vernetzte Web-Apps für Kommunen

Informieren Sie sich über unsere vernetzten Webapplikationen für kommunale Websites.

Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de