Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
Image by FelixMittermeier from Pixabay
Musterkreis Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Photo by Steven Shaffer on Unsplash
Musterkreis Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren
Image by Free-Photos from Pixabay
Musterkreis Online

Die Musterseite für Ihren kommunalen Internetauftritt

Mehr erfahren

Scheidung einer Ehe beantragen

Scheidung einer Ehe beantragen

Wenn Sie Ihre Ehe beenden wollen, können Sie die Scheidung beantragen.

Eine Ehe kann nur durch eine Richterin oder einen Richter geschieden werden.

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, gilt ein sogenannter Anwaltszwang. Sie dürfen den Scheidungsantrag also nicht selbst beim Familiengericht einreichen, sondern müssen eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragen

Kurztext

  • Scheidung einer Ehe ist beim Familiengericht zu beantragen
  • Scheidungsantrag muss von Anwältin oder Anwalt eingereicht werden

 

  • Bitte wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt.

Zuständige Stelle

  • Amtsgericht – Familiengericht (§§ 23a Abs. 1 Satz 1, 23b Abs. 1 GVG)
  • Das für Sie gemäß § 122 FamFG zuständige Amtsgericht – Familiengericht –, ermittelt die von Ihnen beauftragte Rechtsanwältin beziehungsweise der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt.

 

Sie beauftragen Ihre Anwältin beziehungsweise Ihren Anwalt, Ihren Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.

  • Das Familiengericht stellt Ihrer Ehepartnerin beziehungsweise Ihrem Ehepartner den Antrag zu.
  • Das Familiengericht sendet Ihnen Formulare zum Durchführen des Versorgungsausgleichs, also der gerechten Aufteilung von Rentenansprüchen. Dies gilt dann nicht, wenn die Ehe sehr kurz war und weder Sie noch Ihre Ehepartnerin beziehungsweise Ihr Ehepartner eine Aufteilung der Rentenansprüche beantragt.
  • Sie senden diese Formulare ausgefüllt und unterschrieben an das Gericht zurück.
  • Das Gericht setzt einen Scheidungstermin an, also eine mündliche Verhandlung über Ihren Scheidungsantrag.
  • Sofern die Scheidungsvoraussetzungen erfüllt sind, beschließt das Familiengericht die Scheidung und entscheidet auch über die Aufteilung der Rentenansprüche.

Voraussetzungen

  • Sie haben sich als Paar getrennt.
  • Es besteht keine Aussicht darauf, dass Sie als Paar wieder zueinander finden werden.
  • Sie leben
    • entweder seit mindestens 1 Jahr getrennt und in verschiedenen Wohnungen beziehungsweise in einer Wohnung mit getrennter Haushaltsführung oder
    • die weitere Ehe mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin kann Ihnen aufgrund besonderer Umstände ausnahmsweise nicht zugemutet werden.
  • Eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt stellt für Sie einen Scheidungsantrag.

 

  • Es fallen Gerichtskosten und Rechtsanwaltskosten an. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.

  • Bei Bedürftigkeit kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.

 

  • Lichtbildausweis
  • Heiratsurkunde im Original oder in beglaubigter Abschrift
  • gegebenenfalls:
    • Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder im Original oder in beglaubigter Abschrift und
    • Erklärung, ob Sie eine Regelung über Sorgerecht, Unterhalt und Umgang getroffen haben

 

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Info-PDF

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten und laden Sie die Infobroschüre herunter.

Vernetzte Web-Apps für Kommunen

Informieren Sie sich über unsere vernetzten Webapplikationen für kommunale Websites.

Kontakt

die NetzWerkstatt GmbH & Co. KG
An der Schiffbrücke 2
24768 Rendsburg

Tel: 0 43 31 – 24 700
Fax: 0 43 31 – 24 701
Web: www.die-netzwerkstatt.de
Mail: info[at]die-netzwerkstatt.de