Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen
Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen
Wenn Sie als Wasseruntersuchungsstelle im behördlichen Auftrag oder für die Eigenkontrolle beziehungsweise Selbstüberwachung (z.B. im Rahmen der Abwasser- und Rohwasserkontrolle) Untersuchungen vornehmen wollen, müssen Sie dafür die Zulassung (Notifizierung) beantragen.
Beschreibung
Sie können die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle für die Untersuchungsbereiche Abwasser, Oberflächenwasser sowie Grund- und Rohwasser erhalten.
Teilbereiche sind:
1. Probenahme und allgemeine Kenngrößen,
2. Fotometrie, Ionenchromatographie, Maßanalyse,
3. Elementanalytik,
4./5. Gruppen- und Summenparameter,
6. Gaschromatographische Verfahren,
7. HPLC-Verfahren,
8. Mikrobiologische Verfahren
9.1 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 1) und
9.2 Biologische Verfahren, Biotests (Teil 2).
Die Zulassung für einen Untersuchungsbereich setzt einen Kompetenznachweis für den Teilbereich 1 und für mindestens einen weiteren Teilbereich in diesem Untersuchungsbereich voraus. Die Kompetenz muss für mindestens 2/3 der aufgeführten Parameter des jeweiligen Teilbereichs nachgewiesen sein. Dieses Kriterium findet nur bei Teilbereichen mit mehr als zwei Parametern Anwendung.
Für die Zulassung Probenahme in Schleswig-Holstein gilt ein vereinfachtes Zulassungsverfahren.
Kurztext
Die Zulassung als Wasseruntersuchungsstelle beantragen
Zuständige Behörde: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als obere Wasserbehörde in Schleswig-Holstein
Fristen
Sie reichen einen formlosen Antrag mit Ihrer Unterschrift und den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein. Dabei nennen Sie den Untersuchungsbereich. Die Behörde prüft, ob Ihr Antrag vollständig ist und ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Wenn Ihnen die Zulassung erteilt werden kann, wird sie Ihnen schriftlich zugestellt. Mit dem Zulassungsbescheid erhalten Sie eine Rechnung.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen betreffen umfängliche Anforderungen an die räumliche und gerätetechnische Ausstattung sowie an die Anzahl, Fachkunde und Zuverlässigkeit des Personals. Diese erfahren Sie bei der zuständigen Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Zulassung wird Ihnen für längstens fünf Jahre erteilt
Die Verlängerung der Zulassung beantragen Sie mindestens sechs Monate vor Ablauf der Zulassungsfrist
Bearbeitungsdauer
Ab dem Vorliegen aller geforderten Unterlagen wird die Bearbeitung eines Antrags bis zur Entscheidung durchschnittlich 4 Wochen dauern.
Kosten
für die erteilte Zulassung:
Verwaltungsgebühr 100 bis 1000 EUR
Auslagen: ungefähr 10 EUR
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen wie zum Beispiel Nachweise zur räumlichen Ausstattung, Haftpflichtversicherung usw. erfragen Sie bei der zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
§ 58 Abs 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
§ 53 Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG)
Landesverordnung über die Zulassung von Wasseruntersuchungsstellen (ZWVO)
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, das Verfahren ist im Bescheid selbst beschrieben.
Weitere Informationen
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zum standardisierten Verfahren für die Probennahme in Schleswig-Holstein:
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Kontakt
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An der Schiffbrücke 2
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